5 Jahre danach – Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung

Schon lange, viel zu lange liegt ein Gutachten auf Eis, dass bereits 2014 erstellt wurde

Der Öffentlich Rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat es wieder einmal getan – man berichtet einfach nicht über ein Thema schon garnicht wenn es ein selbst betrifft.
Man berichtet aber gern darüber, dass man nun mehr Geld benötigt und lässt das auch gleich noch von Gutachtern kommentieren.

Mehr Geld für Fußballübertragungen, für Seifenopern und für die fetten Pensionskassen des ÖRR.

Die technischen Gründe, mit denen einst das öffentlich-rechtliche System gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst.

Fazit des Gutachtens vom Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen aus 03/2014 zum Thema Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung

Mit der Entstehung von Informationsmedien im Internet und dem Wegfall technologischer Beschränkungen sowie mit den stark gesunkenen Eintrittskosten für neue Programmkanäle haben sich die Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk nachhaltig verändert. Die technischen Gründe, mit denen einst das öffentlich rechtliche System gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Durch die Überlappung der Medien, z. B. bei den Internetauftritten, sind darüber hinaus Ansätze erkennbar, dass der Rundfunk in ineffizienter Weise in das bisherige Marktterritorium der Printmedien eingreift. Diese veränderten Rahmenbedingungen liefern gute Gründe für eine Reform des Rundfunksystems. Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip1 mehr Gewicht geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerding sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Innerhalb des öffentlichen Rundfunks können wettbewerbliche Elemente dazu beitragen, dass sich die Sender dynamisch besser an die sich wandelnden Zuschauerinteressen anpassen und der Kosteneffizienz besonderes Augenmerk schenken. Solche wettbewerblichen Elemente sind Subskriptionsmodelle für spezialisierte Spartenkanäle, die Ausschreibung von innovativen Programminhalten über „Arts Councils“2 und die Publikationspflicht von standardisierten Kenngrößen. Die größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen fördert die Kosteneffizienz (Yardstick Competition). Die Vergabe von Mitteln über Wettbewerbe erhöht die Chancen auf innovative Sendeformate. Subskriptionsmodelle geben den Konsumenten eine Exit-Option und übermitteln so wichtige Signale über Konsumentenpräferenzen an die Sender.

1 Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die leistungsfähigen kleineren Einheiten einen Handlungsvorrang und die übergeordneten Organisationen eine Einstands- und Unterstützungspflicht haben.

2 Arts Council ist eine staatliche oder private gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung der Künste widmet.

 

Verzeichnis der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender) München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv. Vorsitzender) Nürnberg-Erlangen
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern Köln
Prof. Dr. Marcel Thum Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann Marburg/Lahn
Stand: Februar 2014

Bargeldabschaffung – der countdown läuft

Hinsehen und hinhören! Besser kan man’s nicht erklären. Die Abschaffung des 500 Euro Scheins ist der Beginn der Bargeldabschaffung in Europa. Supersendung des Staatsfernsehens ZDF H+, kennt Ihr nicht? Naja, Kunsstück, wer von Euch guckt schon gegen Mitternacht TV?

Pressemitteilung zum Rund­funk­bei­trag für Hostels

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat am 27.09.2017 ent­schie­den, dass die Er­he­bung des zu­sätz­li­chen Rund­funk­bei­trags für Ho­tel- und Gäs­te­zim­mer so­wie Fe­ri­en­woh­nun­gen (Be­her­ber­gungs­bei­trag) nur in den­je­ni­gen Fäl­len mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar ist, in de­nen der Be­triebs­stät­ten­in­ha­ber durch die Be­reit­stel­lung von Emp­fangs­ge­rä­ten oder ei­nes In­ter­net­zu­gangs die Mög­lich­keit er­öff­net, das öf­fent­lich-recht­li­che Rund­funk­an­ge­bot in den ge­nann­ten Räum­lich­kei­ten zu nut­zen.

Quelle

Was bedeutet das für unser Hostel?

Da das Be­ru­fungs­ge­richt nicht fest­­stellt, ob in den Zim­mern ei­n In­ter­net­zu­gang be­steht, kann erst nach Auf­klä­rung die­ser Tat­sa­che  be­ur­teilt wer­den, ob wir zur Zah­lung des Bei­trags ver­pflich­tet sind. Das kann nur durch Mitarbeiter des “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” in Köln passieren.

Gleichwohl steht fest, in unseren Zimmern besteht kein Internetanschluss, der vom Betriebstätteninhaber bereitgestellt wird. Deshalb darf für unser Hostel eigentlich auch nur für 2 Zimmer, in denen sich ein TV Gerät befindet, zur Beitragerhebung herangezogen werden.

Das sieht die “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” natürlich anders und sendete mir jetzt eine Mitteilung über 8 beitragspflichtige Gästezimmer + KFZ über 157,42€ pro Quartal.

Potsdam, den 7.12.2017

Update 19. März 2018

Mein Senf zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist in dieser Form ein absurdes, völlig unzeitgemäßes Gebührenerhebungskonstrukt und dient in dieser Version lediglich dazu, eine Beitragsbasis für den ÖRR zu sein. In einer Zeit,  in der praktisch jedermann/frau, jederzeit auch mit Handy, Tablet, Notebook u.v.a.m.,  Rundfunk und Fernsehen empfangen kann – egal, ob eine Nutzung erfolgt oder nicht, müssen sich Gerichte mit diesem ungerechten und widersprüchlichen, Doppelbesteuerungs-Rundfunkbeitragssystem auseinandersetzen.

Ungerecht ist es vor allem, weil in der Realität doppelt und dreifach Beitrag kassiert wird -im Strafrecht ist das Betrug- denn ich kann mit meinen Ohren und Augen nur an einem Ort gucken oder hören. Entweder bin ich im Auto oder in der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder auf dem Erholungsgrundstück.  Und wieso wird eine Betriebsstätte überhaupt diesem Runfunkbeitrag unterworfen? Die “Arbeitnehmer” zahlen doch schon für Ihre Wohnung und mir ist neu, dass man zur Arbeit geht um TV zu gucken oder Radio zu hören. Und selbst wenn das von den Gewerkschaften jetzt “erkämpft” wurde, was mir noch nicht zu Ohren gekommen ist, wäre es eine klassische Doppelbelastung, den GEZahlt wurde ja schon!

Ungerecht ist es auch, weil die ÖRR Sender -völlig unbescheiden- die Taschen vollstopfen und Intendanten, Moderatoren und andere Bevorzugte dieses Systems mit unverschämten Gagen und Salairs versorgt werden über die man in der Öffentlichkeit nicht gerne spricht.

Absurd ist aber auch die Unersättlichkeit dieses ÖRR Systems! Eine zweckmäßige Verwendung der Mittel findet schon schon lange nicht mehr statt. Stattdessen gibt es “Unterhaltungssendungen” auf niedrigstem Niveau, hochbezahlte Schlagersternchen und dümmliche Volksmusik, absurd viele Fußballliveübertragungen, in denen pervertiert, bezahlte Fußballprofis in Aktienvereinen weiter Geld (Gebühren!!!) in den Rachen geschoben wird und letzlich noch mit Werbung vollgestopfte Vorabend- und Abendprogramme, die sich kaum noch vom Privatsendern unterscheiden. Dieses Staatsfernsehen taugt auch nicht mal mehr zur (politischen) Basisinformation, weil höchstbezahlte Moderatoren, eine systemkonforme Meinungsbildung, in voreilendem Gehorsam betreiben und uns unablässig soufflieren wie wir zu reden und zu denken haben.

Die wenigen Rosinen in diesem ÖRR Kuchen und ja – die gibt es auch, machen bei dem Sendekuchen dann leider doch nur ganz wenige Prozent aus.

Fortzetzung folgt…