Hausordnung

Was ist ein Beherbergungsvertrag?

Hausordnung Quartier Potsdam HostelDer Beherbergungsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Wesentlicher Bestandteil ist die Zimmeranmietung, auf welche Mietvertragsrecht anzuwenden ist, jedoch können je nach Inhalt des Vertrages auch Elemente des Dienstvertragsrechts, des Werkvertragsrechts und des Kaufrechts anzuwenden sein.

Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertag kann mündlich geschlossen werden. Nicht erforderlich ist eine schriftliche Bestätigung vom Hotel. Für den Abschluss eines Beherbergungsvertragsschlusses gelten keine besonderen Vorschriften. Der Beherbergungsvertrag kann also formlos geschlossen werden, d.h. ausdrücklich auch mündlich oder telefonisch. Ein Vertrag kommt dann schon durch Angebot und Annahme – eben auch mündlich – zustande. Mit der Bestätigung der Buchung – wiederum auch mündlich – kommt es zum Vertragsabschluss.
Mit Abschluss des Vertrags, sind die Parteien an den Vertrag gebunden

Reservierung
Durch die verbindliche Zimmerreservierung wird ein Beherbergungsvertrag geschlossen.  Die unverbindliche Reservierung – auch Optionsreservierung dagegen ist eine unverbindliche Zimmerreservierung für beide Seiten, es sei denn die Vertragsparteien haben einen Termin bestätigt, wann die Optionsreservierung in einen verbindliche Reservierung geändert wird.

Alkohol und Drogen

Das Mitbringen von Alkohol zum persönlichen Konsum in angemessener Menge ist gestattet, Drogen jeglicher Art mitzubringen oder zu konsumieren ist generell untersagt und wird zur Anzeige gebracht.

Besucher

Die Nutzung der Anlage ist ausschließlich unseren Hausgästen vorbehalten.
Das Hostel ist kein Restaurant und keine öffentliche Einrichtung!

Auf Grund der COVID-19 Pandemie und der z.Zt. gültigen Coronaschutzverordnung, ist die Nutzung dieser Unterkunft ausschließlich unseren eingecheckten Gästen gestattet.

Auch  Gäste unserer Gäste, dürfen sich nicht im Haus aufhalten sowie die Außenanlagen oder die Einrichtung nutzen!

Bei Verstößen sehe ich mich veranlasst, von meinem Hausrecht Gebrauch zu machen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen.

Ich bitte freundlich um Einhaltung dieser, auch ohne Corona selbstverständlichen Verhaltensweise und wünsche Euch eine schöne Zeit bei uns…

Gruppenbuchungen

Gruppenbuchungen werden unter bestimmten Bedingungen angenommen. Die Bedingungen sind hier definiert.

 

Gäste

Das Hostel steht ausschließlich nur unseren Hausgästen zur Verfügung. Besucher von Hausgästen dürfen die Zimmer nicht betreten! Sie können aber in der Lobby empfangen werden. Die Nutzung der Gemeinschaftsanlagen, wie Toiletten, Küche u.s.w. schließt das NICHT ein. Auch eine Bewirtung der Besucher durch Hausgäste ist nicht gestattet. Das Hostel ist keine Restaurant! Eine Nutzung der Anlage durch Besucher – auch in Teilen – ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Gemeinschaftsräume

Die Gemeinschaftsräume (Aufenthaltsraum, Küche, Terrasse) unterliegen auch der Nachtruhepflicht. Der Aufenthalt ist erlaubt, allerdings müssen die Regeln zur Nachruhe eingehalten werden! D.h. auch, dass alle Geräusche so stark abgesenkt werden, dass Gäste in den angrenzenden Zimmern, nicht gestört werden.

Gepäck

Für Gepäck und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Zimmer ist bei verlassen abzuschließen.

Kaution

In nicht näher bestimmten Fällen sind wir berechtigt, eine angemessene, individuell festgelegte Kaution zur Sicherung unserer Ansprüche zu erheben. Diese Kaution kann mittels Debit-Kreditkarte blockiert werden oder Bar bzw. mittels EC-Karte vorab eingefordert werden.
Die Kaution wird unmittelbar beim Check-Out aufgelöst, sofern keine protokollierten Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Kündigung

Bei Verstößen gegen die o. g. Regelungen sind wir berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die bezahlten und gebuchten Übernachtungen werden nicht rückerstattet.

Lebensmittel

Das Aufbewahren von Lebensmitteln auf den Zimmern ist nicht gestattet.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sind befugt jedes Zimmer zu betreten. (Hausrecht)

Nachtruhe

Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr

Jeder Gast bekommt einen Zahlencode für die Eingangstür und den entsprechenden Schlüssel für die Zimmertür. Somit gibt es keine Einschränkungen des Kommens und Gehens. Allerdings ist es erforderlich, die Regeln zur Nachruhe einzuhalten. D.h. nach 22:00 Uhr ist Musik o. ä. nur mit Kopfhörern zu hören und Unterhaltungen so stark zu reduzieren, dass niemand gestört wird. Leider ist die bauliche Anlage durch die Leichtbauweise sehr hellhörig. Deshalb ist es erforderlich, dass ALLE aufeinander Rücksicht nehmen und entsprechend handeln!

Rauchen

Nichtraucher Objekt
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude streng verboten und wird auch konsequent durchgesetzt. Wer gegen das Rauchverbot im Gebäude verstößt,  wird mittels gesetzlichem Hausrecht fristlos gekündigt und muss für die Reneovierungskosten aufkommen – mind. 200 €.
Ein Raucherbereich außerhalb des Gebäudes ist ausgewiesen.

Schlüssel

Jeder zu ersetzende Schlüssel kostet 50 Euro.

Schadenersatz

Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Gebäudes oder Inventars ist der gesamte Schaden durch den Verursacher zu ersetzen.  Schadenersatzzahlungen sind sofort zu leisten.

Wohnungsgeberbestätigung

Bei einem Hostelzimmer handelt es sich nicht um eine Wohnung und Du bekommst auch keinen Mietvertrag. Daher kannst du bei uns auch keinen Wohnsitz anmelden. Buchungen, die in der Absicht getätigt werden, von uns eine  “Wohnungsgeberbestätigung” zu bekommen, werden storniert.

„Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und ggf. sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postanschrift (Dabei kann es sich entweder um ein Postfach oder um eine Adresse mit einem Briefkasten handeln) nachgewiesen werden kann.