Gemeinschaftsräume

Die Gemeinschaftsräume (Aufenthaltsraum, Küche, Terrasse) unterliegen auch der Nachtruhepflicht. Der Aufenthalt ist erlaubt, allerdings müssen die Regeln zur Nachruhe eingehalten werden! D.h. auch, dass alle Geräusche so stark abgesenkt werden, dass Gäste in den angrenzenden Zimmern, nicht gestört werden.