Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Gebäudes oder Inventars ist der gesamte Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind sofort zu leisten.
Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Gebäudes oder Inventars ist der gesamte Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind sofort zu leisten.