Beherbergungsverbot in Brandenburg endlich aufgehoben

Ein ziemlich böses Spiel, was die Politik da mit dem Beherbergungsgewerbe machte. Die ganze Branche mal eben als Hotspot der Coronainfektionen zu erklären, ohne dass eine einzige Infektion je nachgewiesen wurde, war ein Fehler. Nun kippten Gerichte diesen Unsinn und die Begründung lässt aufhorchen:

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde. Das Infektionsgeschehen könne innerhalb der Beherbergungsbetriebe etwa durch ein Hygienekonzept deutlich verringert werden. Zudem würden Gäste in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen im Allgemeinen allein oder gemeinsam mit Personen ihres eigenen Haushalts übernachten. Der Besuch eines Hotelrestaurants unterscheide sich nicht ersichtlich vom Besuch gastronomischer Einrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs, der nicht untersagt sei. Es sei ferner zu berücksichtigen, dass die Verordnung auch Tagesbesuche aus Risikogebieten nicht ausschließe. So könnten Familien mit schulpflichtigen Kindern aus der Millionenstadt Berlin den ausgefallenen Urlaub in Brandenburg durch entsprechende Tagesausflüge kompensieren, dabei unterschiedliche Ziele ansteuern und das Infektionsrisiko in der Fläche noch breiter streuen. Zudem gebe es einen erheblichen Anteil von Pendlern zwischen Berlin und Brandenburg. Hinter die damit verbundene Gefahr des Einschleppens von Infektionen nach Brandenburg trete die Infektionsgefahr, die mit der angegriffenen Regelung verhindert werden soll, zurück.
Die Unverhältnismäßigkeit des Beherbergungsverbots entfalle auch nicht dadurch, dass sich potentielle Gäste durch Vorlage eines negativen Coronatests von dem Verbot befreien lassen könnten. Zum einen seien solche Tests insbesondere für Familien mit mehreren Kindern mit erheblichen, möglicherweise abschreckenden Kosten verbunden. Zum anderen sei es angesichts der derzeitigen Auslastung der Testkapazitäten zweifelhaft, ob ein entsprechendes Testergebnis fristgerecht zu erhalten sei. Im Übrigen habe auch das Robert-Koch-Institut bereits darauf hingewiesen, dass ein negativer Virus-Nachweis nur eine Momentaufnahme darstelle, die nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen dürfe, und dass der zusätzliche Testbedarf durch Urlauber die Belastungssituation der Labore weiter verschärft habe.

Quelle

Night of light Potsdam

Was ist eine Stadt ohne Veranstaltungen?

Die Veranstaltungswirtschaft leidet unter dem anhaltenden Lockdown für Verantaltungen. Eine ganze Branche wird so unverschuldet in den Abgrund gezogen und viele andere Branchen leiden mit.

Wenn Besucher ausbleiben, muss auch niemend mehr in der Stadt übernachten, viele Besucher fehlen in den Restaurants, Shoppingtouren fallen aus, Stadtbilderklärer müssen nichts mehr erklären, für Stadtrundfahrten braucht man keinen Bus mehr, es reicht auch ein PKW…

Potsdam braucht den Tourismus – Potsdam braucht Veranstaltungen!

Die dramatische Lage der Veranstaltungswirtschaft

Die Veranstaltungswirtschaft war der erste Wirtschaftszweig, der von der COVID-19-Krise getroffen wurde und er wird auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am längsten und tiefgreifendsten von den Auswirkungen betroffen sein. Faktisch alle Unternehmen aus den Bereichen Messebau, Veranstaltungstechnik, Eventagentur, Catering, Bühnenbau, Eventlocation, Messegesellschaft Kongresscenter, Tagungshotel, Konzertveranstalter, Künstler und Einzelunternehmer haben durch die erfolgten Veranstaltungsverbote seit dem 10.03.2020 innerhalb weniger Werktage ihre gesamten Auftragsbestände verloren. Sie gerieten als erste in die Krise (first in) und werden als letzte wieder aus der Krise herauskommen (last out).

Seit Mitte März macht die Veranstaltungswirtschaft quasi keinen Umsatz mehr. Anders als im produzierenden Gewerbe können weggefallene Umsätze nicht mehr nachgeholt werden, es kann auch nichts „auf Lager“ produziert werden; die meisten Unternehmen in der Veranstaltungswirtschaft sind Dienstleister. Selbst wenn nach Beendigung der Krise eine hohe Nachfrage einsetzen würde, kann der erlittene Verlust nicht mehr kompensiert werden. Die Veranstaltungswirtschaft insgesamt ist einer der größten Sektoren der deutschen Wirtschaft und zählt rund 1 Million direkte Beschäftigte. Es wird ein jährlicher Umsatz von rund 130,0 Mrd. Euro erwirtschaftet.  Rechnet man die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren veranstaltungsbezogenen Teil- und Zuliefermärkten hinzu, so beschäftigen mehr als dreihunderttausend Unternehmen in über 150 Disziplinen mehr als 3 Millionen Menschen und erzielen einen Jahresumsatz von über 200 Mrd. Euro! *

Durch das vorläufige Verbot von Großveranstaltungen bis 31.08.2020 und einen danach noch folgenden Vorlauf zur Planung von Veranstaltungen gibt es einen 80 – 100 % Umsatzausfall über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten. Daraus resultiert eine akute Insolvenzgefahr für die gesamte Branche. Es ist wichtig, auch die Öffentlichkeit auf die besonders hart getroffene Branche der Veranstaltungswirtschaft aufmerksam zu machen und zu verdeutlichen, dass die derzeitigen Hilfeleistungen in Form von Kreditprogrammen nicht ausreichen. Da diese Kredite nicht wertschöpfend investiert werden können, sondern zur Deckung von Betriebskosten aufgewendet werden müssen, führt dies nach dem Verbrauch der Kredite zu einer erneuten Zahlungsunfähigkeit in Verbindung mit einer Überschuldung der betroffenen Unternehmen und Einrichtungen.

Screenshot Bildersuche google

Die wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen ist zurzeit und bis auf Weiteres unter den geltenden Restriktionen und notwendigen Hygieneregelungen nicht mehr möglich. Es bestehen somit besondere, ökonomische Herausforderungen, um die sog. „First in – Last out“ Unternehmen sowie die in der Veranstaltungswirtschaft tätigen Einzelunternehmer, mithin die gesamte Branche, zu retten.

Die für diese Aktion gemeinsam verwendete Farbe Rot soll folgendes ausdrücken:

  • Die Veranstaltungswirtschaft befindet sich auf der „Roten Liste“ der aussterbenden Branchen
  • Alarmstufe Rot – ein Milliardenmarkt und hunderttausende Arbeitsplätze sind in Gefahr!
  • Wir sind eine Gemeinschaft und haben das gemeinsame Ziel eines Branchendialogs mit der Politik
  • Wir richten einen flammenden Appell an die Öffentlichkeit
  • Die Farbe Rot steht für die Leidenschaft für unseren Beruf / unsere Profession.
    „Wir brennen für das, was wir tun“!

Quelle: Studie „Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Veranstaltungsbranche“ vom 15.06.2020 des R.I.F.E.L.  e.V. im Auftrag des IGVW e.V.