Beherbergungsverbot in Brandenburg endlich aufgehoben

Ein ziemlich böses Spiel, was die Politik da mit dem Beherbergungsgewerbe machte. Die ganze Branche mal eben als Hotspot der Coronainfektionen zu erklären, ohne dass eine einzige Infektion je nachgewiesen wurde, war ein Fehler. Nun kippten Gerichte diesen Unsinn und die Begründung lässt aufhorchen:

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde. Das Infektionsgeschehen könne innerhalb der Beherbergungsbetriebe etwa durch ein Hygienekonzept deutlich verringert werden. Zudem würden Gäste in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen im Allgemeinen allein oder gemeinsam mit Personen ihres eigenen Haushalts übernachten. Der Besuch eines Hotelrestaurants unterscheide sich nicht ersichtlich vom Besuch gastronomischer Einrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs, der nicht untersagt sei. Es sei ferner zu berücksichtigen, dass die Verordnung auch Tagesbesuche aus Risikogebieten nicht ausschließe. So könnten Familien mit schulpflichtigen Kindern aus der Millionenstadt Berlin den ausgefallenen Urlaub in Brandenburg durch entsprechende Tagesausflüge kompensieren, dabei unterschiedliche Ziele ansteuern und das Infektionsrisiko in der Fläche noch breiter streuen. Zudem gebe es einen erheblichen Anteil von Pendlern zwischen Berlin und Brandenburg. Hinter die damit verbundene Gefahr des Einschleppens von Infektionen nach Brandenburg trete die Infektionsgefahr, die mit der angegriffenen Regelung verhindert werden soll, zurück.
Die Unverhältnismäßigkeit des Beherbergungsverbots entfalle auch nicht dadurch, dass sich potentielle Gäste durch Vorlage eines negativen Coronatests von dem Verbot befreien lassen könnten. Zum einen seien solche Tests insbesondere für Familien mit mehreren Kindern mit erheblichen, möglicherweise abschreckenden Kosten verbunden. Zum anderen sei es angesichts der derzeitigen Auslastung der Testkapazitäten zweifelhaft, ob ein entsprechendes Testergebnis fristgerecht zu erhalten sei. Im Übrigen habe auch das Robert-Koch-Institut bereits darauf hingewiesen, dass ein negativer Virus-Nachweis nur eine Momentaufnahme darstelle, die nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen dürfe, und dass der zusätzliche Testbedarf durch Urlauber die Belastungssituation der Labore weiter verschärft habe.

Quelle

Potsdam ist Spitze – aber nur bei den Wohnnebenkosten

Der Bund der Steuerzahler hat die Nebenkosten in den 16 deutschen Landeshauptstädten verglichen. Das Ergebnis:  Münchner zahlen am wenigsten, Potsdam, Berlin und Saarbrücken am meisten.

Wohnnebenkosten 2016

Hamburg ist bei den Nebenkosten auch vergleichsweise günstig und die Mainzer zahlen noch weniger.

An der Spitze sind allesamt – bis auf Saarbrücken – die Städte der Ostländer. Berlin liegt mit 2150 € vor Potsdam mit 2146 €, dann Dresden, Magdeburg und Erfurt.

Ein Kommentar
Wieder einmal hat Potsdam hat einen Spitzenplatz “erwirtschaftet”.  Zugegeben, keinen den man sich wünscht, keinen mit dem man glänzen kann, auch keinen der Stolz macht. Dieser Spitzenplatz ist nur beschämend! Er zeugt davon, dass man in Potsdam offenbar nicht wirtschaften kann, denn Potsdam leidet nicht ewta an Bevölkerungsschwund, wo immer weniger Menschen für die steigenden Wohnnebenkosten aufkommen müssen, nein – Potsdam wächst. Potsdam leidet nur an einer Administration, die die Anforderungen dieser Stadt nicht in den Griff bekommt, die die Potsdamer Stadtwerke als Selbstbedienungsladen ansehen und die kommunalen Betriebe als willkommen Geldquelle zum schließen der Haushaltslöcher benutzen. Diese Misswirtschaft muss eine Ende haben meint:

Ralf Dammann

Dem Wohnnebenkostenvergleich liegen folgende Annahmen zu Grunde: Drei-Personen-Haushalt, Einfamilienhaus mit Gasheizung -zweigeschossig, 15 Frontmeter in einer Anliegerstraße, innerstädtische Lage, Grundsteuermessbetrag von 100 Euro

Hier die PDF Datei dazu…