Potsdam – das hast du nicht verdient

Gut – zugegeben, es ist Winter und wer denkt jetzt schon an den nächsten Sommer? Wäre es nicht schön, wenn es in Potsdam Stadtmöblierungen, wie Bänke, öffentliche BBQ’s und Trinkwasserspender gäbe und wäre es nicht fantastisch, wenn in der Innenstadt die Benutzung des ÖPNV kostenlos wäre – für Alle?

Während sich in Potsdam, fast alle Parteien gegen eine Verbesserung der Lebensqualität in dieser Stadt stemmen und sich furchtbar einig sind, in den Dingen die man nicht machen kann – z.B. ein weiteres Freibad in Potsdam West – oder besser will, gibt es Städte auf  der anderen Seite der Erde, wo diese Dinge selbstverständlich sind – nämlich z.B. Perth in Australien.

In jedem Stadtteil gibt es mehrere Parks oder Freizeitflächen für die öffentliche Nutzung. Selbstverständlich überall mit ordentlichen Toiletten – an den Stränden mit Duschen und Umkleideräumen, mit Bänken und Sitzgruppen, mit Abfalltonnen und Wertstofftrennern, mit tollen Sport- und Spielanlagen für Kinder und meistens auch mit großzügigen Parkplätzen – alles natürlich kostenlos und sorgsam gepflegt. Es geht sogar soweit, dass es kostenlose öffentliche Golfplätze gibt. Nun liebe Potsdamer Stadtpolitiker, auf letzters kann man ja verzichten…

 

Bettensteuer

Übernachtungssteuer – Bettensteuer

Beherbergungsbetriebe in Potsdam müssen ab 01.10.2014 vom Übernachtungspreis fünf Prozent an die Stadt abführen. Dienstreisende Personen mit Nachweis sind von dieser (Straf)Steuer befreit. Die Stadt will aus dem Potsdamer Tourismus Kapital schlagen. Man verspricht sich nach eigener Schätzung etwa eine knappe Million Euro im Jahr. Die genaue Definition für Beherbergungsbetriebe in Potsdam lautet:

Einen Beherbergungsbetrieb unterhält, wer vorübergehende Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Beherbergungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind insbesondere:
1. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, die jedermann zugänglich sind,
2. Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, wie Jugendherbergen, Erholungs- und Ferienheime, Ferienhäuser und -wohnungen,
3. Campingplätze (abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind),
4. Schulungsheime, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten und überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Alle Buchungen am 01.10.2014 werden dann zusätzlich mit der Übernachtungssteuer ausgwiesen. Reservierungen vor diesem Termin sind von der Bettensteuer befreit.

Die Potsdamer Beherbergungsbetriebe empfinden die Übernachtungssteuer als eine Strafsteuer

Warum gab es 2010 die Mehrwertsteuersenkung?

Das Beherbergungsgewerbe in Deutschland steht in einem harten globalen Wettbewerb. In 23 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union galten bereits seit langem reduzierte Sätze für Übernachtungen. Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt auch um sich dem europäischen Markt anzupassen. Alle touristischen Mitbewerber Deutschlands gewähren ihrer Beherbergungsbranche reduzierte Mehrwertsteuersätze: Schweiz (3,8%), Österreich (10%), Portugal (6%), Frankreich (7 %), Spanien (10 %) oder Niederlande (6%) – um nur einige zu nennen. Nach Deutschland hat auch Lettland die Mehrwertsteuer für Hotels gesenkt. Die reduzierte Mehrwertsteuer ist in Europa also nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Leider wird dieser Umstand immer nur als Vorteil für die Hotels gesehen, Tatsache aber ist, dass die Mehrwertsteuer in voller Höhe abgeführt werden muss und es kommt ja vor allem dem Gast zugute, denn die Gäste zahlen die Mehrwertsteuer in ihrem Übernachtungspreis. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % soll den Endverbraucher bei bestimmten Umsätzen entlasten. Diese Umsätze beziehen sich (bis auf manch Fragwürdige) fast ausschließlich auf Lebensmittel, also Dinge für unmittelbare Grundbedürfnisse. Folgerichtig, denn der Schlaf ist auch ein Grundbedürfnis des Menschen, ist die MwSt.-Anpassung absolut nachvollziehbar! Das die FDP dafür nicht die richtigen Worte fand und ein Mövenpick Problem auftauchte ist das Problem der FDP, ändert aber nichts an der Richtigkeit dieser Entscheidung.

Die Retourkutsche

Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen nunmehr zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer „Bettensteuer“, teilweise „Kulturförderabgabe, Citytax u.v.a. Phantasienamen“ bezeichnet, kompensieren. Potsdam macht da leider keine Ausnahme. Das Beherbergungsgewerbe – nicht nur in Potsdam – hat aber nach 4 Jahren – seit 2010 – mit einer kumulierten Inflationsrate von 9% und mit weit stärker steigenden Energie- und Lohnkosten keinen Spielraum mehr und so wird letzlich die (Straf)Bettensteuer direkt den Übernachtungspreis beeinflussen. Der Gast muss also tiefer in die Tasche greifen und sollte die Anhebung der MwSt. auf 19% nach der nächsten Wahl auch wieder erfolgen, wird es für alle ziemlich bitter…

Die Ausnahme

Lt. Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam gilt: Das Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung, ist durch den Übernachtungsgast gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft zu machen. Soweit mehrere Personen die Übernachtungsleistung in Anspruch genommen haben, ist der berufliche Aufwand für jede Person gesondert glaubhaft zu machen. Dieses kann unter anderem durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Dieses „Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung“ ist sehr viel weiter gefasst, denn schon der Begriff Dienstreise umfasst schließlich:

  • Fahrten zu Kunden oder Lieferanten und zu Dienstbesprechungen
  • Teilnahme an fachlichen Tagungen, Kongressen, Seminaren oder zur beruflichen Weiterbildung
  • Besuch von Messen und Ausstellungen im Interesse der Firma
  • Exkursionen und Klassenfahrten bei Lehrkräften
  • Feldarbeiten und andere Forschungsreisen bei Wissenschaftlern
  • sonstige Außendienste (z. B. im Bauwesen, zur Erstellung von Gutachten, bei Beobachtungs- und Messkampagnen usw.)
  • befristete Abordnungen an andere Behörden bei Beamt(inn)en oder andere Unternehmen bei Angestellten.

Was daraus folgt ist klar, eigentlich kann erst an der Rezeption der endgültige Übernachtungspreis festgelegt werden – mit oder ohne Bettensteuer. Dies ist aber ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Dennoch sind wir verpflichtet worden unsere Preise als Endpreise darzustellen mit dem Ergebnis, dass alle Steuern inkl. sein müssen.

Die Folgen

Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner ist der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes – er schuldet die Steuer – also ich. Ich muss also zur Prüfung der Angaben in der (Bettensteuer)Erklärung der zur Erhebung der Abgabe zuständige Stelle der Landeshauptstadt Potsdam auf Anforderung sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise (z. B. Rechnungen, Quittungsbelege) über die Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum im Original vorlegen.

Diese zusätzlich steuertechnische Verwaltungsarbeit sollen die Beherbergungsbetriebe in Zukunft für die Stadt Potsdam leisten. Ein Monster, dass den Hirnen oder was da in den Köpfen von Politikern ist, entsprang und in seiner Durchführung alles andere als einfach ist. Allein die Berechnung der Übernachtungssteuer ist mit professioneller Reservierungssoftware nur über Umwege möglich und erfordert deutlich höheren zeitliche Aufwand beim check in und nachfolgenden Abrechnungen.

Dies kann und werde ich nicht leisten! Es wird von mir keinerlei Prüfung von Ausnahmeregeln bei den Gästen geben. Alle Gäste zahlen die Übernachtungsabgabe, die im Logispreis enthalten ist bzw. extra ausgewiesen wird, eine differenzierte Bewertung der Gründe für eine Übernachtung werde ich nicht erfragen – ich habe dafür keine Zeit und es geht mich schlicht nichts an, warum jemand im Quartier Hostel übernachtet. Aus diesem Grund werde ich hier auch kein Downloadformular, zur Vorlage im Hostel für Geschaftsreisende, bereit stellen. Allerdings werde ich ein Rückerstattungsformular bereit stellen, dass zur nachträglichen Steuererstattung direkt bei der Abt. Steuern der Stadt Potsdam eingereicht werden kann (Der Nachweis kann noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung nachgereicht werden. Die Prüfung ist bei Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung durch mehrere Personen für jede Person gesondert vorzunehmen.). Die Stadt muss dann die Steuer zurück erstatten. Ich bin gespannt, wie sie dann selbst mit diesem bürokratischen Ungetüm zurecht kommen…

Rückzahlung

Wer die Bettensteuer wieder haben möchte wendet sich also mit seiner Rechnung nebst dem entsprechenden Übernachtungsgrund in Potsdam, vertrauensvoll und hoffentlich stinksauer, an die Stadt Potsdam – Rathaus – Tel. 0331/2891434 steuern@rathaus.potsdam.de. Dort wird man sich sehr über die vielen Direktkontakte mit unseren Potsdamer Gästen freuen…

Die Formulare gibt es hier…

Ralf Dammann – Quartier Potsdam Hostel – seit 2009

Bewertungen

Liebe Freunde, liebe Gäste vom Potsdam Hostel

Ihr hattet einen Aufenthalt im Quartier Potsdam Hostel?

Wir bedanken uns für den Besuch und freuen uns besonders, wenn Ihr Euch bei uns wohlgefühlt habt – denn dann haben wir alles richtig gemacht. Bitte sagt es auch unseren zukünftigen Gästen und sagt es z.B. google (das geht am einfachsten, wenn man eine gmail Adresse hat) oder teilt Eure Meinung z.B. mit Tripadvisor oder macht eine  Hotelbewertung auf trivago Wenn etwas nicht in Ordnung war, bitten wir hier um Eure Kritik.

Google Bewertung mit QR-Code, einfach einlesen und direkt zur Bewertung gelangen 😉

Google Bewertung mit QR Code

Eine Bitte – über Geschmack soll man nicht streiten und denkt bitte daran, dass es den Begriff „Preis-Leistungsverhältnis“ nicht umsonst gibt ;-).
Ein großes DANKESCHÖN, dass Ihr Euch überhaupt die Zeit für eine Bewertung nehmt,  denn leider schreibt man ja oft nur dann freiwillig etwas, wenn einem was nicht gefallen hat.

Danke für den Besuch
Danke für den Besuch

Potsdamer Impressionen

Potsdamer Impresionen – die Kraft der Bilder

wir wissen doch alle, schon einige Sekunden der Betrachtung reichen aus um sich ein Bild zu machen – das gilt für Personen und erst recht für Landschaften, Städte, Objekte, für Kunst und vielen mehr…

Hallo, da sind wir wieder!

Mit neuer Website und ausgeruht aus der Winterpause, öffnen wir wieder am 31. März 2017. Bis dahin werden wir noch einiges im Hostel neu gestalten, z.b. bekommt die Küche noch eine richtig großen Kühlschrank, damit für alle Gäste die Selbstversorgung gesichert ist.

Und wie in jedem Jahr, suchen wir auch diesmal wieder Servicemitarbeiter. Schaut mal kurz hier wer Lust auf uns hat.

Die neue Website wurde nötig, weil die „alte“ (war auch erst 2 Jahre alt), auf einem CMS lief welches nicht mehr gepflegt wurde. Das Einfallstor für die Pandorra aus Nigeria, Ukraine, China um nur einige zu nennen, war geöffnet.

Alles Neue erfahrt Ihr also ab jetzt auch hier auf diesem BLOG.

Ich freue mich auf Euch

Herbergsvater Ralf

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WLAN Richtlinien

Nutzung des öffentlichen WLAN (Wireless Local Area Network) – ÖWLAN

ErklärungWiFi Grundsätze und Belehrung für Gäste

Offene Funknetze schließen durch technische Maßnahmen keine Nutzer aus. Mit ÖWLAN kann sich JEDER verbinden, sofern die damit verbundenen Bedingungen zur Nutzung akzeptiert wurden. Das ÖWLAN wird nicht vom Hostel bereitgestellt, infolgedessen besteht auch keine Pflicht zur Bereitstellung und auch keine Haftung.

Gefahren der Nutzung

Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass der unter Nutzung des ÖWLAN hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das ÖWLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Es besteht also die Gefahr, dass schädliche Software bei der Nutzung des ÖWLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des ÖWLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes.

Verantwortlichkeit

Der Gast verpflichtet sich, bei Nutzung des ÖWLAN das geltende Recht einzuhalten.  Der Gast verpflichtet sich insbesondere:

  • das ÖWLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
  • und das ÖWLAN nicht zur Versendung von Massen – Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu missbrauchen.

Wer damit nicht einverstanden ist, muss die Verbindung zum ÖWLAN  trennen!

Hausordnung

Was ist ein Beherbergungsvertrag?

Hausordnung Quartier Potsdam HostelDer Beherbergungsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Wesentlicher Bestandteil ist die Zimmeranmietung, auf welche Mietvertragsrecht anzuwenden ist, jedoch können je nach Inhalt des Vertrages auch Elemente des Dienstvertragsrechts, des Werkvertragsrechts und des Kaufrechts anzuwenden sein.

Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertag kann mündlich geschlossen werden. Nicht erforderlich ist eine schriftliche Bestätigung vom Hotel. Für den Abschluss eines Beherbergungsvertragsschlusses gelten keine besonderen Vorschriften. Der Beherbergungsvertrag kann also formlos geschlossen werden, d.h. ausdrücklich auch mündlich oder telefonisch. Ein Vertrag kommt dann schon durch Angebot und Annahme – eben auch mündlich – zustande. Mit der Bestätigung der Buchung – wiederum auch mündlich – kommt es zum Vertragsabschluss.
Mit Abschluss des Vertrags, sind die Parteien an den Vertrag gebunden

Reservierung
Durch die verbindliche Zimmerreservierung wird ein Beherbergungsvertrag geschlossen.  Die unverbindliche Reservierung – auch Optionsreservierung dagegen ist eine unverbindliche Zimmerreservierung für beide Seiten, es sei denn die Vertragsparteien haben einen Termin bestätigt, wann die Optionsreservierung in einen verbindliche Reservierung geändert wird.

Alkohol und Drogen

Das Mitbringen von Alkohol zum persönlichen Konsum in angemessener Menge ist gestattet, Drogen jeglicher Art mitzubringen oder zu konsumieren ist generell untersagt und wird zur Anzeige gebracht.

Besucher

Die Nutzung der Anlage ist ausschließlich unseren Hausgästen vorbehalten.
Das Hostel ist kein Restaurant und keine öffentliche Einrichtung!

Auf Grund der COVID-19 Pandemie und der z.Zt. gültigen Coronaschutzverordnung, ist die Nutzung dieser Unterkunft ausschließlich unseren eingecheckten Gästen gestattet.

Auch  Gäste unserer Gäste, dürfen sich nicht im Haus aufhalten sowie die Außenanlagen oder die Einrichtung nutzen!

Bei Verstößen sehe ich mich veranlasst, von meinem Hausrecht Gebrauch zu machen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen.

Ich bitte freundlich um Einhaltung dieser, auch ohne Corona selbstverständlichen Verhaltensweise und wünsche Euch eine schöne Zeit bei uns…

Gruppenbuchungen

Gruppenbuchungen werden unter bestimmten Bedingungen angenommen. Die Bedingungen sind hier definiert.

 

Gäste

Das Hostel steht ausschließlich nur unseren Hausgästen zur Verfügung. Besucher von Hausgästen dürfen die Zimmer nicht betreten! Sie können aber in der Lobby empfangen werden. Die Nutzung der Gemeinschaftsanlagen, wie Toiletten, Küche u.s.w. schließt das NICHT ein. Auch eine Bewirtung der Besucher durch Hausgäste ist nicht gestattet. Das Hostel ist keine Restaurant! Eine Nutzung der Anlage durch Besucher – auch in Teilen – ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Gemeinschaftsräume

Die Gemeinschaftsräume (Aufenthaltsraum, Küche, Terrasse) unterliegen auch der Nachtruhepflicht. Der Aufenthalt ist erlaubt, allerdings müssen die Regeln zur Nachruhe eingehalten werden! D.h. auch, dass alle Geräusche so stark abgesenkt werden, dass Gäste in den angrenzenden Zimmern, nicht gestört werden.

Gepäck

Für Gepäck und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Zimmer ist bei verlassen abzuschließen.

Kaution

In nicht näher bestimmten Fällen sind wir berechtigt, eine angemessene, individuell festgelegte Kaution zur Sicherung unserer Ansprüche zu erheben. Diese Kaution kann mittels Debit-Kreditkarte blockiert werden oder Bar bzw. mittels EC-Karte vorab eingefordert werden.
Die Kaution wird unmittelbar beim Check-Out aufgelöst, sofern keine protokollierten Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

Kündigung

Bei Verstößen gegen die o. g. Regelungen sind wir berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die bezahlten und gebuchten Übernachtungen werden nicht rückerstattet.

Lebensmittel

Das Aufbewahren von Lebensmitteln auf den Zimmern ist nicht gestattet.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sind befugt jedes Zimmer zu betreten. (Hausrecht)

Nachtruhe

Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr

Jeder Gast bekommt einen Zahlencode für die Eingangstür und den entsprechenden Schlüssel für die Zimmertür. Somit gibt es keine Einschränkungen des Kommens und Gehens. Allerdings ist es erforderlich, die Regeln zur Nachruhe einzuhalten. D.h. nach 22:00 Uhr ist Musik o. ä. nur mit Kopfhörern zu hören und Unterhaltungen so stark zu reduzieren, dass niemand gestört wird. Leider ist die bauliche Anlage durch die Leichtbauweise sehr hellhörig. Deshalb ist es erforderlich, dass ALLE aufeinander Rücksicht nehmen und entsprechend handeln!

Rauchen

Nichtraucher Objekt
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude streng verboten und wird auch konsequent durchgesetzt. Wer gegen das Rauchverbot im Gebäude verstößt,  wird mittels gesetzlichem Hausrecht fristlos gekündigt und muss für die Reneovierungskosten aufkommen – mind. 200 €.
Ein Raucherbereich außerhalb des Gebäudes ist ausgewiesen.

Schlüssel

Jeder zu ersetzende Schlüssel kostet 50 Euro.

Schadenersatz

Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Gebäudes oder Inventars ist der gesamte Schaden durch den Verursacher zu ersetzen.  Schadenersatzzahlungen sind sofort zu leisten.

Wohnungsgeberbestätigung

Bei einem Hostelzimmer handelt es sich nicht um eine Wohnung und Du bekommst auch keinen Mietvertrag. Daher kannst du bei uns auch keinen Wohnsitz anmelden. Buchungen, die in der Absicht getätigt werden, von uns eine  „Wohnungsgeberbestätigung“ zu bekommen, werden storniert.

„Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und ggf. sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postanschrift (Dabei kann es sich entweder um ein Postfach oder um eine Adresse mit einem Briefkasten handeln) nachgewiesen werden kann.

Service

Service und Informationen

Service Potsdam Hostel
Service Potsdam Hostel

Ok, dass klingt jetzt so wie alles und nichts, aber es gibt eben viel drumherum, das erst mal nicht so wichtig erscheint und deshalb nicht in die Hauptlinks passen, die schnell gefunden werden sollen.

Deshalb haben wir unter diesem Punkt Service also alles mal zusammen gefasst, was irgendwie noch wichtig für unser Hostel ist und nicht versteckt werden soll  😉

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Hostel komplett buchen

Das ganze Hostel mietenHostel komplett mieten

Familienfeier, Seminargruppentreffen, egal welcher Anlass – manchmal will man einfach unter sich sein! Das gesamte Hostel komplett mieten? Ja auch das geht, alle Zimmer – egal ob alle Zimmer dann auch belegt sind, Gruppen zwischen ab 10 und 28  Personen können das ganze Objekt mieten. Dazu gehören dann auch alle Gemeinschaftsräume und -flächen, Parkplätze. Voraussetzung sind mindestens 2 Übernachtungen (in den Schulferienzeiten mind. 3) und es muss passen. Dieses Angebot gilt nicht in den Monaten Mai bis September 🙁

Familienfeiern, Seminargruppentreffen & more à la Quartier Potsdam Hostel.

Man kommt zusammen zum feiern, oder man unternimmt etwas gemeinsam, am Abend ein Grillfest zünftig mit einem Kasten Bier?  – Das ist Tradition und es sollte unbedingt gepflegt werden. Ein Ort der das leisten kann ist Potsdam. Eingerahmt von der Potsdamer Kulturlandschaft, kann man per Pedes oder per Pedales, per Bus oder Bahn und sogar per Kutsche, die unglaubliche Schönheit dieser Stadt erleben – gemeinsam erleben, mit Freunden , Bekannten oder der Familie.

Komplettes Hostel buchen bis max. 28 Personen? Bitte hier schriftlich anfragen

Reservierungsanfrage

Reservierungsanfrage

Mit der Reservierungsanfrage* kann man reservieren bzw. buchen, wenn die automatische Verfügbarkeitsabfrage nicht möglich oder die Anfrage zu komplex ist, weil z.B. mehrere Zimmer mit verschiedenen Anforderungen benötigt werden. Die Reservierungsanfragen werden täglich manuell bearbeitet! Sind die gewünschten Zimmer frei, wird die Anfrage verbindlich bestätigt (Preisinformationen hier). Falls wir Zimmer einer anderen Kategorie frei haben, wird ein alternativer Vorschlag gemacht.

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    Einzelzimmer comfortDoppelzimmer comfortDoppelzimmer comfort + AufbettungEinzelzimmer simpleDoppelzimmer simpleDoppelzimmer simple + AufbettungFamilienzimmer bis 4 PersonenFamilienzimmer bis 5 PersonenFamilienzimmer bis 6 PersonenBett im 4 Bett Zimmer DamenBett im 4 Bett Zimmer MIXexternes Privatbad

    Check in - Check out*
    Normal Check in - 16:00-20:00 UhrEarly Check in - ab 12:00 Uhr + 20 €/PersonLate Check in - nach 20:00 Uhr + 20 €/Person

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